Baustellen-Videoüberwachung

Was du bei der Videoüberwachung deiner Baustelle beachten solltest und welche Alternativen es für dich gibt

Kameras und Drohnen werden heute immer öfter eingesetzt, um Baustellen Tag und Nacht zu überwachen. Dabei gibt es allerdings einige Fallstricke, die es zu beachten gilt, besonders da sich die rechtliche Lage laufend ändert. Wann Videoüberwachung sinnvoll ist und welche einfachen Alternativen es für manche Anwendungen gibt, erfährst du in diesem Artikel.

Videoüberwachung für Bauunternehmer – die häufigsten Anwendungsfälle

Viele Bauunternehmen setzen Videoüberwachung für verschiedene Anwendungen ein. Die Baustellenüberwachung spielt dabei eine zentrale Rolle, besonders bei großen Baustellen.

Anwendungsfall 1: Videoüberwachung schützt vor Diebstahl und Vandalismus

Doch auch Leerstände, Lager, Sand- und Kiesgruben oder Halden und Deponien können mit moderner Videoüberwachung gesichert werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz vor Vandalismus und Diebstahl. Denn Videoüberwachung hat eine hohe Präventionswirkung: Diebe werden von ihr wirksam abgeschreckt.

Werden trotz Überwachungstechnologie Dinge zerstört oder gestohlen, löst die Technik meist einen Alarm aus. Externe Sicherheitsdienste oder die zuständige Polizei werden benachrichtigt und sind so schnell zur Stelle. Diebe können außerdem schneller gefasst werden, denn die Aufzeichnungen helfen bei der Aufklärung.

Anwendungsfall 2: Fotovermessung mit Drohnen

Neben Videokameras werden vermehrt auch Drohnen auf Baustellen eingesetzt. Sie eignen sich besonders gut für Aufmaße und Zustandserfassungen des Baustellenareals. Drohnen erstellen dabei Luftaufnahmen und dokumentieren den aktuellen Zustand besonders bei großräumigen Bauvorhaben. Mithilfe von Messverfahren wie der sogenannten Fotogrammetrie oder einem Laserscan ist es außerdem einfacher, ein Gelände zu dokumentieren. Der Pluspunkt: Die Fotovermessung klappt in kurzer Zeit und in hoher Datenqualität.

Anwendungsfall 3: Baudokumentation durch Video und Drohnen

Neben der Baustellensicherung vor Diebstahl und Vandalismus nutzen manche Unternehmen die Videoüberwachung per Kamera oder Drohne auch zur Baudokumentation. Regelmäßig erstellte Bilder ergeben dann im Zeitraffer eine anschauliche Dokumentation des Baufortschritts – und dienen im Zweifel auch als Beleg für den Bauherrn.

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Der Verlag für Rechtsschutz bietet eine aktuelle Übersicht über die rechtlichen Gegebenheiten rund um das Thema Videoüberwachung.

Videoüberwachung und die DSGVO

Generell darfst du deine Baustelle per Video überwachen. An der Sicherheit deiner Baustelle hast du ein berechtigtes Interesse und du übst mit einer Überwachung dein Hausrecht aus. Moderne Technik zur Videoüberwachung kann deshalb verlockend wirken. Es gibt jedoch zahlreiche Fallstricke, die du kennen solltest, damit es keinen Konflikt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt.

Bei einer Videoüberwachung kann es schnell zu Problemen mit personenbezogenen Daten kommen.

Schwierig wird es beispielsweise, wenn neben der eigentlichen Baustelle auch Personen gefilmt werden – ganz gleich, ob es sich dabei um deine eigenen Mitarbeiter handelt, um Nachunternehmer, die auf den Baustellen im Einsatz waren, oder um unbekannte Dritte. Lassen sich aus den Aufnahmen sämtliche Arbeitsabläufe der Beschäftigten überwachen, ist die Videoüberwachung beispielsweise nicht gestattet. Dasselbe gilt für Handwerker, Bauleiter oder Architekten, die auf deinen Baustellen im Einsatz sind.

 

Außerdem musst du sorgfältig darauf achten, dass Nachbargrundstücke in den Videoaufnahmen nicht erscheinen.

Checkliste: Das solltest du bei der Videoüberwachung deiner Baustelle beachten

  • Fertige nur Übersichtsaufnahmen des Baufortschritts an. Die arbeitenden Personen dürfen darauf nicht identifizierbar sein.
  • Nachbargrundstücke und der öffentlich zugängliche Raum um die Baustelle dürfen nicht erfasst werden.
  • Stelle gut sichtbare Schilder auf, mit denen du auf die Videoüberwachung hinweist. Nur so hältst du deine Transparenzpflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
  • Personen müssen verpixelt werden oder – noch besser – gar nicht auf den Aufnahmen vorkommen.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Speicherung aller Daten durch die Videoaufnahmen ist wichtig.

 

Tipp: Lass dich rechtlich beraten, bevor du eine Videoüberwachung auf deiner Baustelle installierst.

Stelle sicher, dass die Baustellenüberwachung DSGVO-konform ist. Auf keinen Fall solltest du selbst mobile oder fest angebrachte Kameras oder Drohnen einsetzen. Denn es müssen die geltenden Regeln für Videoüberwachung eingehalten werden.

Wähle einen professionellen Anbieter für die Videoüberwachung deiner Baustellen – auch wenn die Technik mittlerweile zu günstigen Preisen überall erhältlich ist.

Wähle robuste Technik für deine Videoüberwachung

Schmutz, Wasser, Wetter und extreme Temperaturschwankungen – die Geräte auf Baustellen sind einigen widrigen Einflüssen ausgesetzt. Entsprechend ist es nötig, baustellengeeignete Technik einzusetzen. Das gilt besonders für empfindliche digitale Technik wie ein Baustellenhandy oder Kameras zur Videoüberwachung. Wähle Geräte, die sich für diese Anwendung eignen.

GPS-Tracking – Alternative zur Videoüberwachung

Nicht immer muss es jedoch unbedingt Videoüberwachung sein, um eine Baustelle zu überwachen. Es gibt auch andere Wege, etwa um den Aufenthaltsort deiner Geräte zu tracken. Damit vermeidest du es, mit der DSGVO in Konflikt zu geraten. Programme wie 123fleet etwa, die mit der GPS-Ortung der Baumaschinen arbeiten, übermitteln die aktuelle Position des Arbeitsgerätes. Das Tracking von Maschinen kann zudem direkt mit der Einsatzplanung verbunden werden. So hast du immer den Überblick über deinen Maschinenpark und kannst effizient planen, wie du Maschinen einsetzt und unnötige Wege vermeidest.

 

Tipp: Überlege, warum du Videoüberwachung auf der Baustelle einsetzen willst und ob es einfachere Möglichkeiten gibt. Und um zum Anfang dieses Artikels zurück zu kommen: Die rechtliche Lage ändert sich laufend. Gesetze und Vorschriften werden dann angepasst. Wir können hier deshalb nur einen generellen Überblick geben, eine detaillierte rechtliche Beratung ist aber auf jeden Fall sinnvoll.

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